Verkehrs- und Verschönerungsverein
Gelterkinden


.

Home

Aktuell

Über uns
Protokoll / GV 2015

Im Etter noo ...
Rundgang 1. Teil
Rundgang 2. Teil

Sissach-Gelterkinden-Bahn
SGB (Die heutige Situation)
Das Gleisstück
Der Güterwagen
Die Lokomotive

Grill auf der Thürnerfluh
Walderläbnis
Römerfest Augusta Raurica

Links

Bilder

Ortsplan

Wetterstation

Kontakt

.

IM ETTER NOO ...

Einführung

Der obligate Morgenspaziergang des Gelterkinder Kunstmalers und Archäologen Fritz Pümpin (1901-1972) war klar vorgezeichnet: Es war ein Rundgang um das Dorfzentrum, entlang des auf der Südseite der Ergolz verlaufenden Teils des ehemaligen Etters.

DER BEGRIFF "ETTER"
Etter? Ein Familienname? Selbstverständlich. Vorfahren der Etters wohnten mit Bestimmtheit einmal an einem Etter oder in dessen Nähe, womit sie zu ihrem Namen gekommen sein dürften. Vielleicht auf gleichem Weg wie die Egger, deren Vorfahren auf einer Egg wohnten. Was nun aber ein Etter ist, wird noch näher zu erklären sein.

Das Schweizerische Idiotikon von 1832 erklärt den Begriff "Etter" (auch "Atter") als "Einfassung eines gewissen Bezirkes und der innerhalb desselben gelegenen Grundstücke".

Im Grundsatz handelt es sich um ein Grenzzeichen, eine Linie in der Landschaft, die als solche keine Substanz aufweist, aber in der Regel als Lebhag (Hecke) oder geflochtener Zaun sichtbar ist.

Die Zeichnung eines mittelalterlichen Dorfes zeigt uns, wie es auch in Gelterkinden ausgesehen haben könnte: Ein geflochtener Zaun, (der "Etter" ) umgibt den Wohn- und Wirtschaftsbereich. Gatter dienen als Zugang zu den ausserhalb gelegenen Arealen.
(Aus Arnold Jäggi: Helvetier, Römer, Alamannen. 1968)

DER ETTER ALS TEIL DES HOFES UND DER SIEDLUNG ...
Genau wie Städte sind Dörfer das Resultat eines über eine längere Zeit dauernden Entwicklungsprozesses. In dessen Verlauf wurden umfriedete Einzelhöfe und Hofgruppen zu Weilern und Dörfern und damit zu speziellen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Gebilden. Als Hauptphase für diese Entwicklung gilt die Zeit des Hoch- und Spätmittelalters. Im ausgehenden Mittelalter gliederten sich Dörfer in der Regel in einen Dorfkern (dem Wohn- und Wirtschaftsbereich mit umgebendem Gartenland), in eine Ackerflur sowie in Allmend- und Weidegebiete. Der Etter bot für den umgebenden Bereich einen Schutz gegen Mensch und Tier. Gatter dienten als Durchgänge in die ausserhalb gelegenen Wirtschaftsbereiche.

... BEGRENZT EINEN FRIEDENS UND RECHTSBEREICH
Analog dem durch Mauern begrenzten städtischen Siedlungsraum ist der vom Etter umgebene Dorfbereich - "Innert Etters" - ein geschützter Rechts- und Friedensbereich: Die darin eingeschlossene Infrastruktur (Wege, Brunnen, Versammlungsort, Festplatz etc.), mit Ausnahme der Hofstätten und Behausungen, stand in Gemeinnutzung der Dorfbewohner. Nur durch klar definierte Zugänge (Wege und Gatter) konnte das Dorf betreten werden. Zum Schutz dieses inneren Dorfbereichs gesellte sich schon früh, hervorgehend aus dem für die Wohnstatt anerkannten Hausfrieden, eine Art Asylrecht, wie wir es vom Kirchenasyl kennen. Innerhalb des Etters konnten Verfolgte Schutz erwarten oder aus diesem Bereich verbannt werden. Die besondere Stellung des Dorfraumes manifestierte sich anhand von eigenen Gerichten, den sogenannten Ettergerichten die meist unter einer Dorflinde abgehalten wurden. Die Gerichtsbarkeit "Ussert Etters" oblag in der Regel dem regierenden Landvogt.

Der Etter begrenzte auch den Raum, in welchem die Erstellung von Häusern möglich war.

In der Regel ausserhalb des Dorfes gelegene Mühlen, Sägen, Ölen, etc. waren ebenfalls mit einem Etter umgeben (z.B. Mühlenetter).

DER GELTERKINDER DORFETTER
1947 hat Fritz Pümpin bei Grabarbeiten im Gebiet Bützenen eine künstliche Aufschüttung beobachtet. Zehn Jahre später stellte er den selben Befund - einen Wall mit vorgelagertem Graben - nochmals fest. Für den Archäologen stand fest, dass es sich bei diesen Funden um einen konkreten Hinweis auf den ehemaligen Etter handelte. Eine Datierung konnte allerdings nicht vorgenommen werden.

Tatsächlich lässt sich im Plan von Georg Friedrich Meyer (1680) im Bereich "In der bützenen" sowie weiteren Teilen des Dorfes der Etter erahnen.
Die heute noch begehbaren Teile sind im Dorf als unüberbaute Areale erhalten geblieben: Durchgang Allmendmarkt, ein Teil des Parkwäglis, Durchgang zwischen den Bauten der ehemaligen Gerberei, Sirachewägli, Gartenweg, Gansacherweg, Chillegässli, unterer Teil des Zehntenwäglis, Obere Mühle. Die Kirche liegt ausserhalb des Dorfetters und ist durch eine Mauer geschützt.

Der nördlich der Ergolzstrasse gelegene Teil wurde, falls er nicht mit der Ergolz zusammenfiel, beim Bau der Hauenstein-Basislinie entfernt oder überdeckt. Die Tatsache hingegen, dass die erwähnten Wegabschnitte im Dorf als Parzellen ausgeschieden (oder dafür Gehrechte im Grundbuch eingetragen) sind, ermöglichen es, dass wir den ehemaligen Dorfetter zum Teil noch abschreiten können.


Blick vom Baumgärtli auf das Dorfzentrum. Der Zeichner dürfte ungefähr dort
gestanden haben, wo der Etter auf der Nordseite des Dorfes vermutet werden kann.

WEITER "IM ETTER NOO ...
EINFÜHRUNG
RUNDGANG 1
RUNDGANG 2